Wir erstellen Ihre kommunale Wärmeplanung

Das Gesetz zur „kommunalen Wärmeplanung und Dekarbonisierung von Wärmenetzen“ verpflichtet die Bundesländer dazu, sicherzustellen, dass bis zum 30.06.2026 alle Großstädte und bis zum 30.06.2028 alle Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnern kommunale Wärmepläne erstellen.

Neben der Wärmeplanungspflicht legt das Gesetz das Ziel fest, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Hiermit korrespondiert die Vorgabe, Wärmenetze bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus Erneuerbaren Energien oder aus unvermeidbarer Abwärme zu speisen.

Der erste Schritt einer kommunalen Wärmeplanung ist eine Bestands- und Potenzialanalyse der lokalen Gegebenheiten. Auf dieser Basis wird ein Zielszenario, die Darstellung von voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebieten und eine Umsetzungsstrategie hin zu einer kosteneffizienten, nachhaltigen, sparsamen, bezahlbaren, resilienten sowie klimaneutralen Wärmeversorgung erstellt.
Die Wärmeplanung ist technologieoffen, d.h. Sie ermöglicht eine zentrale Versorgung mittels der Kombination unterschiedlicher Technologien zur Erzeugung erneuerbarer Energien passend zu den lokalen Gegebenheiten und Möglichkeiten.
Dazu gehören z.B.

  • Nutzung industrieller Abwärme
  • Solarthermie
  • Geothermie
  • Wärmerückgewinnung aus Abwässern
  • Biomasse
  • Power to Heat

Die kommunale Wärmeplanung umfasst in ihrer Betrachtung nicht nur das Wärmenetz, sondern betrachtet auch die möglichen Auswirkungen auf das lokale Gas- und Stromnetz. So muss z.B. untersucht werden, ob eine verstärkte Nutzung von Wärmepumpen und Elektroautos zu einer lokalen Überlastung des Stromnetzes führen könnte.
Im Rahmen der von uns erstellten kommunalen Wärmeplanung generieren wir einen „digitalen Zwilling“ der Kommune. Mit Hilfe der Simulationssoftware unserer Partnerfirma „Heabeat“ lassen sich unterschiedliche Entwicklungsszenarien berechnen und miteinander vergleichen.

Zusätzlich zum kommunalen Wärmeplan erstellen wir mittels der Auswertungen aus der Simulation des „digitalen Zwillings“ alle Antragsunterlagen für Modul 1 der „Bundesförderung für effektive Wärmenetze“ (BEW).

Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz eine Förderung in Höhe von 90% unserer Kosten für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung beantragen.

Finanzschwache Kommunen und Antragsstellende aus Braunkohlerevieren erhalten sogar eine Vollfinanzierung!